Allgemeine Geschäftsbedingungen:§ 1. Es kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Betreiber des Tonstudios "Blue Room" - nachfolgend "Studio" genannt - zustande, dessen zu erbringende Leistung im Vorfeld schriftlich festgelegt wurde. Abweichungen und Ergänzungen hiervon bedürfen schriftlicherer Zusatzvereinbarungen, die nach den aktuellen Preisen der zusätzlichen Leistungen vergütet werden (sofern nicht anders vereinbart). § 2. Für mitgebrachtes oder untergestelltes Eigentum bzw. Fremdeigentum wird keine Haftung übernommen. § 3. Der Betreiber entscheidet letztendlich über Einsatz und Verwendungszweck der studioeigenen Gerätschaft und Einrichtung. § 4. Bei zerstörtem Tonträger- bzw. Datenmaterial haftet der Betreiber ausschließlich für die im Studio erbrachte Arbeitszeit mit bzw. für dieses Material. Dies gilt unabhängig davon, ob dieser Zustand durch sein eigenes Verschulden eingetreten ist. Weitere Schadenersatzansprüche - insbesondere bei Verlust eventueller studiofremder Daten - sind hieraus nicht abzuleiten. § 5. Der Betreiber behält sich vor, Termine wegen zeitlicher Engpässe, Krankheit oder technischer Wartung zu stornieren oder zu verschieben. Hat der Kunde zu Vertragsbeginn ein terminliches Limit für die Fertigstellung der verschobenen Arbeit genannt, steht ihm in beiden Fällen zu, die Studioarbeiten ohne Verrechnung der bereits geleisteten Arbeiten abzubrechen. § 6. In begründeten Einzelfällen behält sich der Betreiber des Studios vor, die Zusammenarbeit mit dem Kunden fristlos zu kündigen. § 7. Der Unterzeichner und Vertragsnehmer haftet gesamtschuldnerisch gegenüber dem Studio für alle studiofremden Teilnehmer des vertraglich beschlossenen Auftrags. § 8. Das im Studio erstellte Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Betreibers. Im Falle eines Abbruchs der Arbeiten besteht seitens des Kunden ein Anspruch auf das bisher erstellte Material, sofern die bisher verrichtete Studioleistung vergütet wurde. § 9. Mit einem Auftrag zur Vervielfältigung oder Überspielung von bestehenden Tonträgern erklärt der Kunde automatisch, dass er die nötigen Nutzungsrechte an dem zu vervielfältigenden Material besitzt bzw. die Kopien oder Bearbeitungen unter Berücksichtigung geltender Urheber- und Leistungsschutzrechte in Auftrag gegeben werden. § 10. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auch nur Teile derselben unwirksam sein, wird dadurch die übrige Wirksamkeit der Bedingungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Bestimmung zu ersetzen, mit der der wirtschaftliche Zweck der Vertragsvereinbarung bestmöglich erreicht wird. |